Deutschland erleichtert die Fachkräfteeinwanderung

Am 1. März 2024 startet die zweite Phase des deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die den Zuzug qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland vereinfacht, um den Fachkräftemangel anzugehen. Berufserfahrene können nun auch ohne anerkannten Abschluss in Deutschland arbeiten, sofern sie über eine anerkannte Qualifikation und Berufserfahrung verfügen. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen wie einem Arbeitsvertrag und deutschen Sprachkenntnissen. Die Blaue Karte EU ist nun auch für Meister und Techniker zugänglich und hat eine niedrigere Gehaltsgrenze. Für Berufskraftfahrer und Ausbildungsplatzsuchende gibt es ebenfalls Erleichterungen, unter anderem durch die Verlängerung der Suchdauer. Neu ist die Chancenkarte, die ab 1. Juni 2024 Fachkräften ohne Jobangebot die Einreise zur Arbeitssuche ermöglicht. Deutschland stärkt mit diesen Maßnahmen seine Position als attraktiver Arbeitsmarkt für internationale Fachkräfte.

Es kommen mehr Fach- und Führungskräfte nach Deutschland. Die Personalberatung wird noch internationaler.

Die Fachräfteeinwanderung wird seit März 2024 in Deutschland erleichtert. Das könnte auch die Arbeit der Personalberatung verbessern.